Ich habe ein Joyn plus Abo und möchte mir die Etappen des Giro gerne in voller Länge am Abend anschauen, leider sind im Archiv nur die Etappen 1-10 gelistet, es läuft nun schon die Etappe 16. Ebenso funktioniert das Eurosport Archiv nicht. Bitte um Rückmeldung.
Fragen zur Bereitstellung der Etappen der Giro d´Italia
Hallo
Aus lizenzrechtlichen Gründen können wir euch leider nur die Inhalte anbieten, die uns unsere Kolleg*innen von Eurosport bereitstellen. Das Fehlen einzelner Inhalte bitten wir daher zu entschuldigen.
Liebe Grüße, Content Service
Ich habe ebenso das Joyn+ Abo und es fehlt wieder die 19. Etappe im Relive. Nur der Veloclub ist verfügbar. Extrem ärgerlich!!
Hallo
Hallo
Aus lizenzrechtlichen Gründen können wir euch leider nur die Inhalte anbieten, die uns unsere Kolleg*innen von Eurosport bereitstellen. Das Fehlen einzelner Inhalte bitten wir daher zu entschuldigen.
Liebe Grüße, Content Service
Wir hoffen die entsprechende Etappe natürlich noch nachliefern zu können, sobald uns der Inhalt von Eurosport zur Verfügung gestellt wird. Hier bitten wir um ein wenig Geduld. 🙏🏻
Liebe Grüße, Kilian
Lieber Kilian,
die Antwort an die anderen beiden Nutzer hatte ich bereits gelesen, was mir jedoch mit meinem Problem nicht weiterhilft. Sie als Joyn sind mein Vertragspartner und sie für die Bereitstellung der Inhalte wie beworben verantwortlich. Sie haben zu daher zu vertreten, wenn die Inhalte nicht rechtzeitig zur Verfügung gestellt werden. Ganz praktisch macht es einfach keinen Sinn eine Etappe, die am Nachmittag lief erst 3 Tage später anzusehen, wenn es genau darum geht sie Abends im Relive sehen zu wollen ohne die Ergebnisse zu kennen.
Ich bitte sie daher die Problematik Ernst zu nehmen und an die Verantwortlichen weiterzuleiten, da dies eine eindeutige Schlechtleistung bedeutet und somit neben möglichen Schadensersatzforderungen (bzw. Rückforderungen von Gebühren) auch zu einer Unzufriedenheit beim Kunden führt. Wenn sie mit Aussagen wie “alle Inhalte des Eurosport Players, inkl. alle Etappen des Giro live” werben, müssen sie diese auch liefern. Vergleichen Sie hierzu doch einfach mal §434 BGB. ;)
Schöne Grüße
Hallo
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